Leistungen der neuropsychologischen Diagnostik können seit dem 01.07.2017 über die Grundversicherung der Krankenkasse abgerechnet werden. Wir benötigen eine ärztliche Zuweisung. Das Anmeldeformular kann unter Kontakt heruntergeladen werden.
Neuropsychologische Diagnostik in Zusammenhang mit der IV/MV können in der Regel direkt mit der IV/MV abgerechnet werden. Dafür bedarf es einer direkten Überweisung durch die IV oder einer ärztlichen Überweisung mit entsprechender Kostengutsprachebestätigung.
Vereinbarte Termine können bis spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin ohne Kostenfolge abgesagt werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird ein Tarif von 500 CHF verrechnet. Diese Kosten werden von den Krankenkassen nicht übernommen.